Ihre Ernährungsexperten für Osnabrück Stadt und Land

Wir beraten wissenschaftlich fundiert, neutral, ohne Produktverkauf und sind bei den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt.

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FAQ

Oft gestellte Fragen

Wenn Sie auf ärztliche Zuweisung in die Beratung kommen (= kurativ, nach § 43 SGB), können Sie einen Zuschuss Ihrer Krankenkasse erhalten, da alle Beraterinnen des Netzwerkes die notwendige Ausbildungsqualifikation besitzen. Lassen Sie sich dafür von der Beraterin Ihrer Wahl einen Kostenvoranschlag erstellen und reichen Sie diesen vor Beginn der Beratung bei Ihrer Krankenkasse ein. Ihre Krankenkasse benötigt dazu die ärztliche Verordnung. Diese kann auf einem Privatrezept, auf der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung oder formlos erfolgen. Wichtig! Machen Sie sich eine Kopie dieser Verordnung, denn diese benötigt Ihre Beraterin.

Wenn Sie Fragen zum Thema Ernährung haben, jedoch nicht unter einer Erkrankung leiden, können Sie in jedem Fall als SelbstzahlerIn in die Beratung kommen.

In manchen Fällen ist es möglich, auch eine Zuschuss zu vorbeugender Ernährungsberatung zu erhalten (= präventiv nach § 20 SGB). Hinweise dazu erhalten Sie im Gespräch mit Ihrer Ernährungsberaterin.

Die meisten Krankenkassen bezuschussen einen Satz von Beratungsterminen pro Kalenderjahr. Dabei handelt es sich oft um 5-6 Termine, die maximal pro Kalenderjahr von Ihrer Krankenkasse bezuschusst werden. Ein Jahr nach Ablauf dieser Terminanzahl kann erneut ein Zuschuss zur Ernährungsberatung beantragt werden (mit Datum des letzten Termins). Bitte erkundigen sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.

In jedem Fall können Sie die Beratung darüber hinaus als SelbstzahlerIn fortsetzen.

Nein, um unabhängig, objektiv und glaubhaft beraten zu können, verkaufen wir keine Produkte zur Nahrungsergänzung. Als Mitglied im Berufsverband der Dipl.-Oecotrophologen haben wir uns dazu verpflichtet, eine unabhängige Beratung durchzuführen und keine Nahrungsergänzung zu verkaufen.

Damit Sie den Zuschuss Ihrer Krankenkasse zur Ernährungsberatung erhalten, müssen wir Ernährungsberaterinnen dieses Netzwerkes regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen, die von unseren Berufsverbänden anerkannt sind. Alle drei Jahre müssen wir unsere Zertifikate des Berufsverbandes sowie weiterer Fachverbände wie dem DAAB (Deutscher Allergie- und Asthma-Verband) und anderen beantragen, in dem wir eine bestimmte Anzahl von Fortbildungspunkten nachweisen. Auf diese Weise gewährleisten wir, dass die von uns durchgeführte Beratung sich auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse stützt. Um fachgerecht beraten zu könne, benötigt Ihre Ernährungsberaterin hierfür ärztliche Befunde und Berichte (eines Facharztes oder ein Entlassungsbericht). Bringen Sie diese bitte nach Möglichkeit zum ersten Termin mit.

Sie finden auf dieser Seite mehrere Adressen von zertifizierten Ernährungsberaterinnen, an die Sie sich wenden können. Dazu rufen Sie an oder schreiben eine Email. Einige Beraterinnen haben feste Telefonzeiten, zu denen Sie anrufen können.

Sie kommen entweder als SelbzahlerIn oder als PatientIn. Näheres dazu unter Punkt 1.

Sie erhalten einen Zuschuss Ihrer Krankenkasse zur Ernährungsberatung, wenn Sie unter einer ernährungsabhängigen Erkrankung leiden, von Ihrem Arzt eine Bescheinigung (Privat- oder Kassenrezept, ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder formlose Bescheinigung) erhalten haben und zusätzlich der vertraglich vereinbarte Leistungskatalog Ihrer Krankenkasse vorsieht, Sie mit Ernährungsberatung zu unterstützen. Da Sie VertragspartnerIn Ihrer Krankenkasse sind, müssen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen.

Dazu gibt der VDOe Berufsverband Oecotrophologie Empfehlungen heraus. Diese werden regional angepasst und richten sich jedoch auch nach Qualifikation und Berufserfahrung Ihrer Beraterin.

In den Gesprächen werden Ihre Fragen zu Ihrer persönlichen Situation beantwortet. Nach einem ausführlichen Anamnesegespräch werden Schritte zusammengestellt, die hilfreich zur Bewältigung Ihrer Situation beitragen und Sie erhalten Unterstützung bei Umsetzung.

Die Beratung erfolgt in der Regel im persönlichen Gespräch.

Bedingt durch die aktuelle Situation, die Gefahr einer COVID-19-Infektion einzudämmen, kann es sinnvoll sein, diese jedoch auch via Videogespräch oder telefonisch durchzuführen bzw. fortzusetzen.

Erkundigen Sie sich vor Beginn der Beratung nach den jeweils gültigen Hygiene-Regeln.

Nein, Sie können auch als SelbstzahlerIn in die Beratung kommen. In vielen Fällen ist es jedoch möglich, einen Zuschuss Ihrer Krankenkasse zu erhalten.

Liegt eine ernährungsabhängige Erkrankung vor, wird sich Ihre Ernährungsberaterin nach ärztlichen Befunden erkundigen, um sich ein Bild von Ihrer gesundheitlichen Situation zu machen und fachgerecht beraten zu können.